Künstlervisum und andere aufenthaltsrechtliche Fragen
Künstlervisum und andere aufenthaltsrechtliche Fragen
Freiberuflich arbeitende Künstler/innen aus Nicht-EU-Ländern und aus Kroatien haben in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Kontext ihrer Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das sog. Künstlervisum nach Abschluss eines Studiums ist dabei der klassische Fall. Im Workshop wird die Rechtslage mit den relevanten Gesetzen und Verordnungen erläutert: §§ 18 und 21 Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und andere. Die Kommunikation mit der Ausländerbehörde ist ein weiterer Schwerpunkt. Daneben werden Beispiele aufgeführt und Fragen von den Teilnehmenden beantwortet. Der Workshop findet in deutscher Sprache statt. Fragen sind auch in Englisch oder Spanisch möglich. Anzahl der Teilnehmenden: 8 – 12 Teilnahmeberechtigt sind in Berlin lebende Künstler/innen aller Branchen aus Nicht-EU-Ländern sowie aus Kroatien. Der Workshop ist kostenfrei, aber anmeldepfichtig und an die Abgabe von Anmeldeformularen des Europäischen Sozialfonds (ESF) gebunden. Dozentin: Petra Isabel Schlagenhauf arbeitet in Berlin als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Ausländer- und Asylrecht, Strafrecht und Familienrecht.
Ein ARTWert Workshop in Kooperation mit dem Performing Arts Programm des LAFT Berlin und Tanzbüro Berlin
Die Anmeldung läuft über die Webseite www.artwert.de/fortbildung-seminare.html
Anmeldung erforderlich unter beratung(at)pap-berlin.de