Unterstützungsmaßnahmen

Unterstützungsmaßnahmen

Fonds Soziokultur: „Neustart – Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen“
Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, d. h. eine Vergabe erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen:
www.soziokultur.de/4889-2.

Investitionsbank Berlin: Corona-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln
Die Anträge auf Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen können seit Freitag, den 27. März 2020, online bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Hinweise zur Antragsstellung sind u. a. hier zu finden:
LAFT Berlin: http://www.laftberlin.de/kulturpolitik/corona-und-kultur.html
Kulturförderpunkt: https://www.kulturfoerderpunkt-berlin.de/tipps-tricks/faq/corona-soforthilfe/?ct=t
Kreativ Kultur Berlin: https://www.creative-city-berlin.de/de/news/2020/3/30/tutorial-wie-stelle-ich-den-antrag-fur-die-corona-soforthilfe/

Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherung und Kurzarbeit
Wer ab dem 1. März bis 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Kinderzuschlag als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend.
Informationen zur Grundsicherung: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Informationen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

GVL: Finanzielle Nothilfe
Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind und Covid-19-bedingte Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.
https://www.gvl.de/coronahilfe?ct=t

GEMA: Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder
GEMA-Mitglieder haben im Rahmen des Nothilfeprogramms die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen: entweder unter dem „Schutzschirm LIVE“ oder beim „Corona-Hilfsfonds“ der GEMA.
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder

Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger: Nothilfefonds
Die GDBA stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Um möglichst vielen Unterstützung zuteil werden zu lassen, erhalten Empfänger*innen jeweils 500 Euro.
https://www.buehnengenossenschaft.de/pressemitteilung

Sozialfonds der VG WORT: Beihilfen für in Not geratene Wortautor*innen, Verleger*innen oder ihre Hinterbliebenen
Die VG Wort unterstützt Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Es sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig, die vertraulich behandelt werden.
https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html?ct=telinor:

Kunstnothilfe
Die Kunstnothilfe elinor unterstützt Kulturschaffende mit jeweils 1.000 Euro, indem sie Geld von spendenbereiten Menschen einsammelt. Voraussetzung für den Empfang der Hilfszahlung ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
https://elinor.network/kunstnothilfe/

Notfall-Kinderzuschlag
Seit 1. April 2020 ein Notfall-Kinderzuschlag bis zu 185 Euro pro Monat und Kind beantragt werden. Bis zum 30. September gelten dabei neue Regeln für den Zugang zum Kinderzuschlag. So wird das Einkommen der Eltern nicht anhand der letzten sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats vor Antragstellung geprüft. Außerdem müssen keine Angaben zum Vermögen gemacht, wenn kein erhebliches Vermögen besteht.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz